Wenn du als Trainer oder Kursleiter einen Präventionskurs nach § 20 SGB V anbieten möchtest, musst du entsprechend dem aktuellen Leitfaden Prävention die im Handlungsfeld Bewegung geforderten fachlichen Mindeststandards erfüllen. Zudem ist eine Einweisung in das durchzuführende Programm verpflichtend. Aber keine Sorge, bei uns entspricht die Lizenz dieser Einweisung.
Wenn du Pilateskurse als Präventionskonzept anbieten möchtest, musst du gegenüber der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) eine einschlägige Ausbildung mit einem Umfang von 100 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen.
Um die geforderten 100 UE zu erreichen, kannst du bei uns zusätzlich zur Pilates Trainer Ausbildung (49 UE) die Ausbildung zur Fitnesstrainer B-Lizenz (126 UE) absolvieren. Somit erzielst du locker den geforderten Mindestumfang von 100 UE.
Sobald du die Ausbildungen erfolgreich absolviert und die Trainingsmethoden verinnerlicht hast, erhältst du von uns die Lizenz zum Pilates Trainer sowie natürlich zusätzlich die Fitnesstrainer B-Lizenz.
Mit der erforderlichen Voraussetzung zur Anbieterqualifikation erfüllst du die formalen Kriterien, um dein Pilates Präventionskonzept bei der ZPP anerkennen zu lassen.
Das Pilates Konzept und somit natürlich auch die Inhalte des Kurses sollten auf die Förderung der Beweglichkeit, Kräftigung der Muskulatur, Verbesserung der Körperhaltung und Reduktion von muskulären Dysbalancen ausgerichtet sein.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Deutschland ist eine Einrichtung, die Präventionskurse auf ihre Qualität und Wirksamkeit überprüft.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kursangebots kannst du die ZPP-Zertifizierung für deine Pilates-Präventionskurse beantragen.
Nach Erhalt der ZPP-Zertifizierung kannst du mit den teilnehmenden Krankenkassen kooperieren, um deine Präventionskurse für Versicherte zugänglich zu machen. Die meisten Krankenkassen haben sich der ZPP angeschlossen.