In der EU gibt es bestimmte Pflichtangaben, die auf Lebensmitteln angegeben werden müssen. Es gibt auch bestimmte Angaben, die optional sind, aber trotzdem häufig auf Lebensmitteln angegeben werden.
Nachfolgend findest du eine Übersicht.
Die EU-weit einheitliche Lebensmittelinformationsverordnung hat im Dezember 2014 die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung abgelöst.
Nach einer Übergangsfrist gelten seit Dezember 2016 in der EU einheitliche Vorschriften. Grundsätzlich gibt es Pflichtangaben und freiwillige Angaben.
Für die Angaben ist eine Mindestschriftgröße festgelegt und die Informationen dürfen in keiner Weise durch Abbildungen verdeckt oder undeutlich gemacht werden.
Unterschieden wird zwischen
Weitere wie Einfrierdatum, Koffeingehalt, Alkoholgehalt oder Gebrauchsanleitungen und besondere Anweisungen für die Verwendung.
Die Nährwertkennzeichnung ist seit Dezember 2016, mit einigen Ausnahmen, für alle verpackten und lose verkauften Lebensmittel verpflichtend. Sie war vorher generell freiwillig, sofern keine besonderen Nährwerteigenschaften angepriesen wurden.
Angegeben werden die sogenannten „Big Seven“ jeweils pro 100g/100ml:
Zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben können freiwillige Angaben über Richtwerte für die tägliche Zufuhr gemacht werden.
Dieses Kennzeichnungssystem wurde von der Europäischen Lebensmittelindustrie ausgearbeitet.
Die Kennzeichnung ist umstritten, denn die GDA sind gemittelt; der Bedarf schwankt aber von Person zu Person.
Die Angaben sind einseitig von der Lebensmittelindustrie festgelegt und deren Herleitung ist oftmals nicht wissenschaftlich fundiert.
Seit 01.07.2007 wird die Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben durch die sogenannte „Health-Claims-Verordnung“ geregelt.
Alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sind verboten, sofern sie nicht von der Europäischen Kommission zugelassen wurden.
Für eine Zulassung ist ein wissenschaftlicher Nachweis erforderlich. Sie müssen also wahr und zutreffend sein.
Von 44.000 Anträgen (seitens Lebensmittelindustrie), wurden bis Juli 2014 nur 254 zugelassen.
Beispiele:
Lebensmittelzusatzstoffe werden eingesetzt, um die Eigenschaften eines Lebensmittels zu verändern.
Die Zusatzstoffe werden durch die E-Nummern gekennzeichnet und anhand ihrer Funktion eingeteilt.
Derzeit sind 316 Zusatzstoffe zugelassen. Diese werden auf einer Positivliste geführt, d.h. jeder Zusatzstoff muss explizit zugelassen sein, sonst darf er nicht verwendet werden (Totalverbot mit Erlaubnisvorbehalt).
Um zugelassen zu werden, darf ein Zusatzstoff nicht die Gesundheit gefährden, darf den Verbraucher nicht täuschen und muss technisch notwendig sein.
Dabei gilt der Grundsatz: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“
Eine Auswahl der Anwendungsbereiche von Zusatzstoffen
E-Nummer |
Funktionsklasse/Anwendungsbereich |
E-100 bis 199 |
Farbstoffe |
E-200 bis 299 |
Konservierungsstoffe |
E-300 bis 321 |
Antioxidantien |
E-322 bis 399 |
Säuerungsmittel |
E-400 bis 429 |
Gelier-, Verdickungs- und Feuchthaltemittel |
E-430 bis 499 |
Emulgatoren |
E-500 bis 586 |
Backtriebmittel |
E-620 bis 650 |
Geschmacksverstärker |
E-950 bis 1520 |
Süßstoffe |
Zusatzstoffe aus Verbrauchersicht
In Deutschland geht der aktuelle Trend hin zu unverarbeiteten und naturbelassenen Lebensmitteln. Zusatzstoffe werden von der Verbraucherseite zunehmend abgelehnt.
In jüngster Zeit versucht die Lebensmittelindustrie deshalb dieses Problem zu umgehen, indem sie Stoffe verwendet, die nicht als Zusatzstoff deklariert werden müssen. Manchmal werden diese Produkte auch noch mit einem Clean-Label versehen, um ein zusatzstofffreies Produkt zu suggerieren.
Ein typisches Beispiel ist Glutamat. Da Glutamat als Zusatzstoff deklariert werden müsste, wird stattdessen Hefeextrakt verwendet. Hefeextrakt enthält ebenfalls viel Glutamat, klingt aber unbedenklicher und muss nicht als Zusatzstoff ausgewiesen werden.
Farbstoffe müssen deklariert werden. Färbende Lebensmittel wie Rote Beete, Safran oder Tomatenpulver jedoch nicht. Solche Produkte können dann als Produkte „ohne Farbstoffe“ beworben werden.
Bei einigen Zusatzstoffen gibt es Bedenken
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Die Lebensmittelkennzeichnung hat zum Ziel, die Verbraucher über die Inhaltsstoffe und die Herstellung von Lebensmitteln zu informieren.
Sie soll den Verbrauchern helfen, bewusste Entscheidungen über die von ihnen gekauften Lebensmittel zu treffen. Ob dies tatsächlich gelingt, kann durchaus kritisch hinterfragt werden.