Der Beruf des Physiotherapeuten erfordert eine Vielzahl an Fähigkeiten. Lösungsorientiertes Handeln, eine hohe Sozialkompetenz, die Bereitschaft sich mit neuen Forschungs- und Behandlungskonzepten auseinanderzusetzten sind nur einige davon.
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung wird von dem Therapeuten die Bereitschaft für das Erlernen von weiteren Behandlungsmethoden vorausgesetzt. Vielfach werden Fortbildungen als Einstellungskriterium verwendet: Manuelle Lymphdrainage (meist Grundvoraussetzung für ein Anstellungsverhältnis), Manuelle Therapie oder Fortbildungen im neurophysiologischen Bereich gehören zu den häufig erwarteten Fortbildungen.
Fachliche Leiter und selbständige Physiotherapeuten sind gesetzlich dazu verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden. Dabei müssen 60 Fortbildungspunkte in einem Zeitraum von vier Jahren erfüllt werden. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Für angestellte Physiotherapeuten besteht hingegen keine gesetzliche Fortbildungspflicht.
Der regelmäßige Besuch von Fortbildungen sichert die Qualität der Behandlung und gewährleistet den Leistungsanspruch an den Therapeuten. Mit zunehmender Anzahl an Fortbildungen steigt nicht nur die fachliche Expertise des Therapeuten, zugleich steigen auch die Einkommensmöglichkeiten. Auch wenn eine Fortbildungspflicht nur für zugelassene und fachliche Leiter besteht, sollte der angestellte Physiotherapeut den Anspruch an sich und seine Leistung haben, seine Handlungskompetenz stetig zu verbessern und auszubauen. Dies kann vor allem durch den Besuch von Weiterbildungen gewährleistet werden.
Um nach Heilmittelverordnung arbeiten zu dürfen, muss vom Therapeuten eine Fortbildung im jeweiligen Bereich absolviert worden sein. Erst dann ist die Behandlung und Abrechnung der Therapie möglich. Hat der behandelnde Arzt z.B. `Manuelle Therapie´ auf dem Rezept verordnet, darf nur der Therapeut, der die Fortbildung `Manuelle Therapie´ erfolgreich absolviert hat, den Patienten behandeln. Dies sichert die Behandlungsqualität und gewährleistet eine regelgerechte Versorgung der Patienten.
Die Fortbildung muss dem jeweiligen Heilmittelbereich entsprechen. Die erfolgreich absolvierte Fortbildung wird mit der tatsächlichen Anzahl von Unterrichtseinheiten angerechnet. Fachbezogene Studiengänge werden angerechnet, jedoch mit maximal 45 Fortbildungspunkten im Zeitraum von vier Jahren.
Es wird für jede Unterrichtseinheit (UE = 45min) ein Fortbildungspunkt vergeben. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten ist sowohl in der Übersicht zu den jeweiligen Ausbildungen aufgeführt und wird zudem auf dem Abschlusszertifikat vermerkt.
Wir bitten zu beachten, dass die alleinige Entscheidungshoheit über die Anerkennung der Fortbildungspunkte bei den Verbänden der Krankenkassen liegt. Daher ist für die definitive Anerkennung der Fortbildungspunkte jegliche Gewährleistung durch die Akademie für Sport und Gesundheit ausgeschlossen. Uns ist aber bislang kein Fall bekannt, in dem die Anerkennung verwehrt wurde.
Pilates Trainer Ausbildung = 49 Fortbildungspunkte
Yoga Trainer Ausbildung = 51 Fortbildungspunkte
Aquafitness Trainer Ausbildung = 21 Fortbildungspunkte
Nordic Walking Trainer Ausbildung = 21 Fortbildungspunkte
Wirbelsäulengymnastik Trainer Ausbildung = 21 Fortbildungspunkte
Progressive Muskelrelaxation Ausbildung = 50 Fortbildungspunkte
Autogenes Training Ausbildung = 50 Fortbildungspunkte
Kinesiologisches Taping Ausbildung = 19 Fortbildungspunkte
Ernährungsberater Ausbildung = 61 Fortbildungspunkte
Wie eingangs schon erwähnt, dürfen Therapien nur durchgeführt und abgerechnet werden, wenn der Therapeut über eine fachliche Expertise in dem Heilmittelgebiet verfügt. Aus diesem Grund haben fachliche Leiter ein hohes Interesse an dem Fortbildungseinsatz ihrer therapeutisch tätigen Angestellten. Viele Arbeitgeber finanzieren aus diesem Grund Fortbildungen ihrer Angestellten. Häufig geht damit ein vertraglicher Zusatz einher, dass der Physiotherapeut nach Abschluss der Fortbildung noch mindestens einen bestimmten Zeitraum in dem Betrieb tätig ist. Rede dazu mit deinem Vorgesetzten, um zu erfahren, inwieweit dieser dich bei deinem Fortbildungswusch unterstützt.
Eine weitere Möglichkeit stellen staatliche Finanzierungshilfen dar. Die aktuellen Förderungsmöglichkeiten findest du auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder unserer Website Förderung.
Um deine Fortbildung zu planen ist es wichtig zu wissen, dass fast jedem Berufstätigen ein gesetzlicher Anspruch auf Fortbildungszeit zusteht. Besonders für Physiotherapeuten ist dieser gesetzliche Anspruch interessant, da nicht wie in allen anderen Berufsgruppen, Fortbildungstage als Arbeitstage gerechnet werden, sondern fälschlicherweise vom Urlaubsanspruch abgezogen oder nachgearbeitet werden müssen. Der Umfang und Anspruch der bildungsbedingten Freistellung variiert je nach Bundesland. Für die Ausbildungen der ASG ist ist ein Bildungsurlaub derzeit ausschließlich in den Bundesländern Baden-Württemberg, NRW, Saarland, Berlin und Hessen anerkannt. Deinen Anspruch und weitere Informationen kannst du auf der Seite des IWWB nachlesen.
IWWB. Bildungsurlaub in Deutschland. http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=26. Abruf: 18.03.2022
ZVK (2021). Fortbildung im Bereich Heilmittel. Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. PDF-Dokument. Abruf: 18.03.2022.