Du möchtest Pilates als Präventionskurse nach § 20 SGB V anbieten und somit über die Krankenkassen abrechenbar machen? Mit der ASG Präsenzausbildung zum Pilates Trainer in Kombination mit einer zusätzlichen Ausbildung in Präsenz oder Live Online z. B. der Fitnesstrainer B-Lizenz ist dies möglich! Erfahre jetzt mehr in unserer detaillierten Broschüre!
Erfahre in der Broschüre mehr zu:
Kosten
Dauer
Anerkennung
Infos zur § 20 SGB V Zertifizierung
Förderung
der Pilates 100 Ausbildung.
Volle Kursauslastung durch Pilates Präventionskurse nach § 20 SGB V: Um dies zu erreichen benötigst du eine anerkannte Ausbildung im Umfang von 100 Unterrichtseinheiten. Mit der ASG Ausbildung zum Pilates Trainer in Präsenz und einer ergänzenden Ausbildung z. B. der Fitnesstrainer B-Lizenz in Präsenz oder Live-Online erzielst du locker die geforderten UE und erfüllst mit entsprechenden Grundvoraussetzungen die formalen Kriterien, um dein Präventionskonzept bei der ZPP anerkennen zu lassen. Neugierig geworden? Dann lade jetzt unsere Broschüre mit allen wichtigen Infos herunter!